Deutsche Meister 2022

Bei den diesjährigen Deutschen Meisterschaften haben unsere Schützen in München, Dortmund und Hannover um den Titel gekämpft. Mit beachtlichem Ergebnis: sie konnten sich 4 Goldmedalien, 2 Silber- und 4 Bronzemedalien sichern. Herzlichen Glückwunsch an alle Teilnehmer, besonders an unsere Deutschen Meister:innen Christina Becker, Gebhard Fürst, Lois Fürst und Martin Maier.

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Armbrustschützen erfolgreich bei den Landesmeisterschaften

Am Wochenende fand auf der Anlage der Stuttgarter Schützengilde die Württembergischen Meisterschaften in der Disziplin Armbrust statt. Unsere Starter waren wieder sehr erfolgreich!

Armbrust 30m International 

1. Platz Mannschaft mit 1694 Ringen
(Louis Fürst, Gebhard Fürst, Martin Maier)

Herren 1
1. Platz Martin Maier 571 Ringe
2. Platz Louis Fürst 564 Ringe

Herren 3
1. Platz Gebhard Fürst 559 Ringe

Armbrust 30m National

1. Platz Mannschaft mit 352 Ringen
(Louis Fürst, Gebhard Fürst, Martin Maier)

Herren 1
2. Platz Louis Fürst 119 Ringe

Herren 3
1. Platz Gebhard Fürst 117 Ringe

Herren 4
3. Platz Gerd Ulbrich 113 Ringe

Armbrust 10m

Herren 2
2. Platz Martin Maier 380 Ringe

Herren 3 
1. Platz Gebhard Fürst 382 Ringe
2. Platz Christina Becker 377 Ringe

Wir gratulieren allen Starten für ihre tollen Erfolge und wünschen gut Schuss bei der Deutschen Meisterschaft in München!

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Aktualisierung Corona-Regeln 20.11.2021, überarbeitet 11.12.2021

Update 11.12.2021: Es gilt die Alarmstufe II mit 2G+*. Regelungen fuer den Sport ab 7. Dezember 2021

Update 03.04.2022: Aufhebung der Schutzmaßnahmen

(*) 2G-Plus-Regelung: In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens brauchen auch Geimpfte und Genesene einen negativen Corona-Test (sogenannte 2G-Plus-Regel). Dabei gilt, dass Personen mit einer Boosterimpfung von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen sind. Zudem sind folgende Personengruppen ohne Boosterimpfung bezüglich ihres Immunzustandes Personen mit einer Boosterimpfung gleichgestellt: Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind, sowie Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 6 Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis / PCR-Test erfolgen).

Liebe Mitglieder der Stuttgarter Schützengilde e.V.,
sehr geehrte Besucher und Gäste,

leider sind die Corona-Infektionszahlen wieder auf einem außerordentlich hohen Niveau, und es ist auch noch mit einem weiteren Anstieg zu rechnen. Seit dem 17.11.2021 gilt in Baden-Württemberg deshalb die so genannte Alarmstufe.

Das bedeutet für uns, dass der Zutritt zu den Anlagen und Räumen der Stuttgarter Schützengilde e.V. nur noch für vollständig Geimpfte und Genesene erlaubt ist – in jedem Fall muss ein entsprechender Nachweis vorgelegt und von der zuständigen Aufsicht kontrolliert werden.

Eine entsprechende Beschilderung wurde bereits am 17.11.2021 angebracht.

Der Aufenthalt für Ungeimpfte oder Personen, die keinen Genesenen-Status nachweisen können, in den Anlagen der Stuttgarter Schützengilde e.V. ist während der Geltung der Alarmstufe (2G) ausdrücklich untersagt.

Dies gilt insbesondere auch für die Teilnahme am Schieß- und Trainingsbetrieb, selbst dann, wenn die betreffende Person allein auf dem Stand ist (denn sie muss hierzu die Anlagen betreten, was als solches bereits unzulässig ist).

In jedem Fall untersagt ist der Zutritt für Personen, die Symptome einer Atemwegserkrankung zeigen (Schnupfen etc.).

Es gelten die Maskenpflicht sowie die allgemeinen Abstands- und Hygieneregelungen.

Zur Vermeidung von Missverständnissen müssen wir klarstellen:

  1. Die jeweiligen Aufsichten werden hiermit ausdrücklich angewiesen, den Gesundheitsstatus anwesender Personen aktiv zu kontrollieren. Alle Anwesenden haben solchen Aufforderungen der jeweiligen Aufsicht Folge zu leisten.
  2. Personen, die ihren zulässigen Impf- oder Genesenenstatus nicht nachweisen können oder wollen, sind von der Aufsicht aufzufordern, das Gelände unverzüglich zu verlassen. Die Aufsicht übt hierbei in Vertretung des Vorstandes das Hausrecht aus.
  3. Personen, die sich weigern, einer solchen Aufforderung, das Gelände zu verlassen, freiwillig nachzukommen, sind von der Aufsicht dem Vorstand zu melden. Die Aufsicht erteilt ihnen in diesem Fall ein sofortiges Hausverbot für diesen Tag. Der Vorstand behält sich vor, in solchen Fällen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ein Hausverbot auch für längere Zeit auszusprechen.
  4. Der Vorstand bedauert, solche Klarstellungen aussprechen zu müssen. Allerdings müssen wir hier eine eindeutige und unmissverständliche Handhabe aufzeigen und diese konsequent umsetzen, damit der Schieß- und Traningsbetrieb zumindest für Geimpfte und Genesene unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben weitergehen kann.
  5. Sollte es in diesem Zusammenhang zu Problemen und/oder zu Verweigerungen kommen, behält sich der Vorstand die Einstellung des Schießbetriebs für alle Mitglieder und Gäste vor. Wir können nicht riskieren, durch behördliche Anordnung zwangsweise geschlossen zu werden.

In diesem Sinne bitte ich alle Mitglieder, die Bemühungen des Vereins um eine trotz der wiederholt schwierigen Lage weiterbestehende Trainingsmöglichkeit durch aktives Mitmachen zu unterstützen und die genannten Beschränkungen und Aufforderungen vollständig zu beachten sowie von Diskussionen über Sinn oder Unsinn der Auflagen abzusehen. Wir haben Verständnis für diejenigen, die sich aus verschiedenen Gründen nicht impfen lassen können oder wollen. Wir erwarten hier aber auch das Verständnis dieser Personen für die Belange des Vereins und der übrigen Mitglieder und damit die Befolgung der gesetzlichen Auflagen.

Vielen Dank für die Beachtung.

Freundliche Grüße und weiterhin “gut Schuss!”

– für das Schützenmeisteramt –
Armin Eugen Stockinger
Oberschützenmeister

Nachtrag:

Bei sportlichen Aktivitäten in Sportstätten gilt in geschlossenen Räumen 2G. Halbgedeckte Stände gelten als geschlossene Räume.

Ausgenommen von der PCR-Pflicht und den 2G-Beschränkungen sind generell Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Schwangere sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Für diese ist in der Regel ein Antigen-Schnelltest ausreichend. Nicht-immunisierte Schülerinnen und Schüler erhalten stattdessen gegen Vorlage ihres Schülerausweises beziehungsweise eines geeigneten Dokuments, aus dem sich die Schülereigenschaft ergibt, Zugang.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Mitteilungen der Landesregierung von Baden-Württemberg auf deren Homepage unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/alarmstufe-gilt-ab-17-november-2021/

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1. Herbstbesen der Stuttgarter Schützengilde

Samstag, 23. Oktober 2021
ab 15:00 Uhr

mit neuem Wein
Zwiebelkuchen
und
Schlachtplatte

Nach der langen Zeit der Enthaltsamkeit möchten wir
wieder mit den Schützenkameradinnen und Kameraden
sowie Angehörigen und Freunden zusammensitzen.

Daher würden wir uns über die zahlreiche
Teilnahme aller aktiven und passiven Schützen,
Angehörige und Freunde,
ob jung oder alt,
sehr freuen!

Es gelten die 3 G-Regeln

VAV Wolfhard Heinrich

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Ergebnisse des Arbeitseinsatzes

Die Früchte unseres heutigen Arbeitseinsatzes können sich sehen lassen:

  • Rasenmähen auf der 50m Bahn
  • Verstärkung und Verkleidung der Fluchttüre sowie weiterer Wände auf der 25m Bahn
  • eine neue Holzverkleidung an der 100m Bahn
  • Schusssichere Verkleidung der Kabel auf der 10m Bahn
  • Reparatur des Daches
  • neue Beschilderungen und Markierungen
  • und vieles mehr!

Vielen Dank an die zahlreichen Helferinnen und Helfer!

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Gold bei den deutschen Meisterschaften

Bei der diesjährigen deutschen Meisterschaft konnte sich die Luftgewehr-Mannschaft in der Klasse Herren IV den Meistertitel sichern! Herzlichen Glückwunsch an Walter Penzeck, Gerd Ulbrich und Walter Lindner.
Doch dies waren nicht die einzigen Medallien, die unsere Schützen gewannen:
Walter Lindner errang im Luftgewehr Herren IV die Silbermedallie.
Mit der 10m Armbrust der Herren III erkämpfte sich die Mannschaft bestehend aus Gerd Ulbrich, Walter Lindner und Gebhard Fürst die Silbermedallie. Silber gab es auch für Walter Lindner in der Einzelwertung der Herren IV.
Ebenfalls erfolgreich war die Mannschaft von Urs Baumann, Louis Fürst und Gebhard Fürst, sie gewannen mit der 30m Armbrust die Bronzemedallie der Klasse Herren I. Broze im Einzel erkämpfte sich auch Louis Fürst mit der 30m Armbrust.
Herzlichen Glückwunsch an alle Gewinner!

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Aktualisierung Corona-Regeln 23.06.2021

Angesichts der aktuellen Inzidenz-Werte können wir jetzt jeden zweiten Stand öffnen, da die Mindestabstandsregeln eingehalten werden müssen.

Weiterhin gilt, dass Sie entweder a) vollständig geimpft, b) vollständig genesen oder c) aktuell negativ gestestet sind.

Einen Schnelltest können Sie unter Aufsicht auch hier in der Gilde durchführen, Schnelltests stehen in begrenzter Anzahl bereit.

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Wiederaufnahme des Schießbetriebs ab dem 09.06.2021

Das Update vom 23.06.2021 ist im Text eingepflegt.

Der Trainingsbetrieb wird ab Mittwoch, den 09.06.2021 probeweise und unter Vorbehalt zu den üblichen Zeiten wieder aufgenommen, unter strikter Beachtung der jeweils aktuellen Corona-Regelungen.

Insbesondere gilt nach aktuellem Stand, dass der/die Schütze/in entweder

  • eine gültige Bescheinigung über das Vorliegen eines negativen Schnelltests SARS-CoV-2
    oder
  • einen gültigen Nachweis über eine vollständige Impfung bzw. Genesung

vorlegt. Hinzu kommt, dass auch keine akuten Symptome einer Corona-Infektion vorliegen dürfen, also auch kein Schnupfen etc.

Der/die Schütze/in hat allerdings auch die Möglichkeit, einen eigenen Schnelltest mitzubringen und diesen unter Aufsicht in der Gilde selbst durchführen. In der Gilde steht alternativ eine begrenzte Anzahl Schnelltests bereit. Ihm/Ihr wird danach eine entsprechende Bescheinigung durch die Aufsicht ausgestellt. Diese Bescheinigung ist nur gültig, wenn sie auf dem entsprechend hierzu bereit gestellten Formular sowie unter Angabe von Datum und Uhrzeit erfolgt und die Unterschrift der Aufsicht trägt.

Der jeweilige Nachweis bzw. die Bestätigung über die Durchführung eines Schnelltests vor Ort ist während des gesamten Trainings am Stand auszulegen. Die jeweilige Standaufsicht ist angewiesen, diese Nachweise zu kontrollieren. Die Aufsicht hat ferner die Befugnis, Personen des Standes und des Geländes zu verweisen, die sich nicht an die Auflagen und Weisungen halten.

Diese Vorgaben können kurzfristig an sich verändernde Gegebenheiten angepasst werden, vor allem bei Steigen oder Fallen der 7-Tages-Inzidenz und bei Änderung staatlicher oder behördlicher Vorschriften.

Das Training muss ggf. zeitlich begrenzt werden, je nach Andrang. Schützen, bei denen aktuelle Wettkämpfe, z.B. Großkaliber ab dem 20.06.2021, anstehen, werden ggf. bevorzugt zum Training zugelassen.
Es sollten genügend Stände verfügbar sein. Trotzdem möchten wir alle Schützen bitten, ihre eigenen Trainingszeiten mit Rücksicht auf weitere trainingswillige Schützen einzurichten und ihre Trainigszeiten nicht unnötig auszudehnen, so dass auch andere noch die Möglichkeit haben, ihr Trainingsprogramm zu absolvieren.

Es gibt derzeit leider keine Möglichkeit, time slots oder bestimmte Zeiten “zu buchen”.

Das Schützenmeisteramt bittet um Verständnis, dass das Training derzeit vorrangig nur solchen Mitgliedern ermöglicht werden kann, die tatsächlichen Trainingsbedarf haben, insbesondere weil sie anstehende Wettkämpfe schießen. Ein Trainingsbetrieb für nicht-aktive Schützen, insbesondere also für Silber-Mitglieder oder für Interessenten, die noch nicht Mitglied sind, ist derzeit noch nicht möglich, weil die Beschränkung der zulässigen Personenanzahl dies nicht zulässt.

Als eventueller Warte-Bereich kommt der Parkplatz im Innenhof sowie bei sehr schlechtem Wetter das Foyer in Betracht – jeweils unter Beachtung der Corona-Regeln (Abstand, Maskenpflicht). Personenansammlungen sind unbedingt zu vermeiden. Die bereitstehenden Desinfektionsmittel sind zu benutzen.

Der Trainingsbetrieb wird versuchsweise wieder aufgenommen. Sollte sich herausstellen, dass ein geodneter, den Corona-Regeln entsprechender Betrieb nicht sicher möglich ist und/oder dass sich einzelne Schützen nicht an diese Regeln bzw. an die Weisungen der jeweiligen Aufsicht halten, wird der Trainingsbetrieb bis auf weiteres wieder eingestellt werden.

Es ist auch damit zu rechnen, dass Kontrollen durch die Behörden stattfinden. Weisungen der Behörden gehen diesen Regelungen vor und sind unmittelbar zu befolgen.

Für das Schützenmeisteramt:
Armin Eugen Stockinger, stv. OSM

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